Ein Anspruch auf die Hebammenhilfe besteht innerhalb der ersten acht Lebenswochen des Kindes ohne zusätzliche Kosten für die Mutter,
darüber hinaus auf ärztliche Anordnung.
Während dieser Zeit übernehme ich die medizinische Beobachtung von Mutter und Kind, gebe praktische Anleitungen zur Pflege und zum Stillen
des Neugeborenen und erteile Auskunft und Rat bei allen Unsicherheiten, die im Umgang mit dem Kind auftreten.
Die Kosten der Wochenbettbetreuung tragen die Krankenkassen.
Bitte halten Sie Ihre Versichertenkarte bereit.